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Zins-Cap

Donnerstag, 31. Juli 2008

Ein Zins-Cap (vom englischen “to cap”=”deckeln/begrenzen”) ist ein Instrument, das den Inhaber vor steigenden Kurzfristzinsen schützt. Überschreitet der Referenzzins (z.B. Euribor, Libor) einen vorher festgelegten Grenzwert (die sog. „Cap-Rate“), erhält der Käufer des Caps eine Ausgleichszahlung.

Hierfür zahlt der Käufer eine Prämie, gewissermaßen eine Versicherungsprämie gegen steigende Zinsen. Die Laufzeiten von Caps liegen üblicherweise zwischen 1 und 7 Jahren, wobei die Ausgleichszahlungen an den Käufer des Caps monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen können. In der Regel gleicht diese Periode der Laufzeit des zu Grunde liegenden Referenzzinsatzes (z.B. quartalsweise Zahlung bei 3-Monats-Euribor).

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